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Novelle der Kärntner Bauordnung
Wien, 2 Juli 2020
Die Novellierung der Kärntner Bauordnung soll den Bau von Eigenheimen deutlich erleichtern. Der Antrag der Landesregierung sieht vor, die Bauvorhaben zu entbürokratisieren und die Nachhaltigkeit von Gebäuden zu fördern. Jährlich werden bislang rund 2.000 Neubauten bewilligt, während bis zu 6.000 Bauvorhaben auf Sanierungen, Zubauten und Änderungen am Gebäude zurückzuführen sind. Die Begutachtung der Novelle endete am 30. Juni und soll bald umgesetzt werden.
Konkret soll die Novelle Bauvorhaben beschleunigen, Nachhaltigkeit fördern und den Vorgang entbürokratisieren. Daher wird die Flächenobergrenze für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern aufgehoben. Während die Fläche aktuell noch auf 40 Quadratmeter beschränkt ist, soll der Bau von Photovoltaikanlagen künftig ohne Baubescheid und Flächenbegrenzung möglich sein. Zusätzlich wird Kärnten durch die vereinfachte Errichtung von nachhaltigen Strom- und Wärmeversorgungssystemen zum einzigen Bundesland, in dem ganze Dachflächen ohne Bauverfahren für die nachhaltige Energie-Gewinnung genutzt werden können.
Im Zuge der Vereinfachung sollen vor allem kleine Bauvorhaben beschleunigt werden. Für die Errichtung von Einfahrten und Terrassen, den Durchbruch von Außenwänden, die Anbringung von Außendämmung, die Errichtung von Schwimmbad-Abdeckungen, diverse Durch- und Abbruch-Arbeiten oder das Austauschen von Fenstern muss man in Zukunft nur mehr eine einfache Mitteilung an die Gemeinde schicken. Zudem sollen Baubescheide direkt vor dem Landesverwaltungsgericht angefochten werden und Zwischeninstanzen bzw. Verzögerungen dadurch vermieden werden. Des Weiteren soll die Teilfertigstellung von Bauwerken eingeführt werden, um mehr Flexibilität bei der Bauausführung zu gewährleisten. Laut dem zuständigen Landesrat bringt die Novelle weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, mehr Freiheit für die Antragsteller*innen und macht Kärnten zum Vorreiter bei der Nutzung von Photovoltaik.