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Novellierung des Umweltförderungsgesetzes
Wien, 31. Juli 2020
Die von der Regierung geplante Novellierung des Umweltförderungsgesetzes soll Österreich mittels klimafreundlicher Konjunkturimpulse durch die COVID-19 entstandene Wirtschaftskrise führen und gleichzeitig das Wirtschaftssystem in Richtung Klimaneutralität bringen. Förderungen gezielter umweltfreundlicher Investitionen sollen positive konjunkturelle Effekte schaffen und die geplanten Klimaschutzmaßnahmen umsetzen.
Die Regierung möchte umfangreiche Mittel für die Umweltförderung in Österreich etwa für klimafreundliche Heizsysteme zur Verfügung stellen. Dafür soll das Umweltförderungsgesetz so rasch wie möglich novelliert werden. Konkret sollen gezielte Förderungen für Investitionen zum erhöhten Einsatz klimafreundlicher Heizsysteme sowie der thermischen Sanierung von Wohnbauten und sonstigen Gebäuden in den Jahren 2021 und 2022 weiterhin sichergestellt werden. Auch betriebliche sowie kommunale Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen – insbesondere im Bereich der Verbesserung der Energieeffizienz – sollen in den kommenden zwei Jahren besonders gefördert werden.
Dabei sollen einkommensschwache Haushalte verstärkt unterstützt werden, um Mehrbelastungen aufgrund des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme bzw. der Durchführung von thermischen Gebäudesanierungsmaßnahmen entgegenzuwirken.
Diese und weitere Maßnahmen sollen die heimische Wirtschaft nachhaltig aus der coronabedingten Krise führen.
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