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Klimafreundliches Heim: diese Förderungen gibt es
10. Mai 2022
EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher 2022
Der Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher erfolgt gemäß des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und soll den Umstieg auf Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher erleichtern. Dafür stehen 2022 insgesamt 240 Mio. Euro zur Verfügung.
Wer und was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuerrichtung von Photovolataik-Anlagen bzw. die Erweiterung einer bestehenden Anlage für die ersten 1.000 kWp. kWp steht für Kilowatt-Peak und wir in der Photovoltaik als Leistungsmaß verwendet. Kilowatt-Peak geben an, welche Höchstleistung in Kilowatt (kW) eine Photovoltaikanlage erbringen kann. Außerdem werden neue Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp) unterstützt. Die Förderung gilt für Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden und bereits über alle erforderlichen Genehmigungen zum Bau verfügen. Förderberechtigt sind natürliche oder juristische Personen. Förderstelle ist die OeMAG.
Wie funktioniert die Antragstellung?
- Schritt 1 – Ticketziehung & Fertigstellung des Antrags: Bei der Antragsstellung wird zwischen vier Kategorien unterschieden: Kategorie A (0,01 – 10 kWp), Kategorie B (> 10 – 20 kWp), Kategorie C (> 20 – 100 kWp) und Kategorie D (> 100 – 1.000 kWp). Am 21. April hat der erste Förderaufruf des Investitionszuschuss gestartet, dieser ist noch bis einschließlich 19. Mai für die Kategorie A offen. Für die weiteren Kategorien ist die Antragstellung bis zum. 2. Juni geöffnet. Bis dahin können Sie sich auf der Website des OeMAG ein Ticket ziehen. Dieses wird benötigt, um im Anschluss Ihren Antrag vervollständigen und einreichen zu können.
- Schritt 2 – Fördervertrag: Wird Ihr Antrag positiv geprüft, kann der Vertrag über die Gewährung eines Investitionszuschusses erstellt werden.
- Schritt 3 – Erfassung der Endabrechnung: Die Abrechnung des Vorhabens mitsamt aller erforderlichen Unterlagen sind spätestens sechs Monate nach Ende der Frist für die Inbetriebnahme von Ihnen einzureichen.
- Schritt 4 – Auszahlung des Investitionszuschusses: Ihre Einreichung wird geprüft. Wenn alle Förder- und Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt wurden, erfolgt die Auszahlung des Investitionszuschusses auf Ihre zuvor bekannt gegebene Bankverbindung.
“Sauber Heizen für Alle”
Mit der Initiative “Sauber Heizen für Alle” werden einkommensschwache Haushalte vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme unterstützt. Die Förderung wird vom Bund finanziert und steht allen Bundesländern offen.
Wer wird gefördert?
Einreichen können ausschließlich einkommensschwache Privatpersonen mit Ein- bzw. Zweifamilien- oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort. Als einkommensschwache Haushalte gelten Haushalte mit einem einem Monatseinkommen von netto bis zu 1.694 Euro (12x im Jahr, Einpersonenhaushalt). Als Bestätigung für die soziale Bedürftigkeit dient außerdem der Nachweis über den Bezug von Sozialhilfe, das Vorliegen einer GIS-Befreiungen oder andere Leistungen, wie beispielsweise die Wohnbeihilfe, auch wenn diese über die Einkommensgrenze hinausgehen.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch klimafreundliche Alternativen. Das gilt für den Ausstieg aus Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen. In erster Linie wird der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme gefördert. Es kann aber sein, dass diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben ist. Dann wird auch der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder Holzzentralheizung gefördert. Gefördert werden: Kosten für Material, Montage, Planung, Demontage, Entsorgung.
Wie funktioniert die Antragsstellung?
- Schritt 1: Die Registrierung mit konkreter Projektidee erfolgt ausschließlich online und ist seit 03.01.2022 möglich. Eine Registrierung kann so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2022. Bereits bei der Registrierung werden folgende Unterlagen benötigt: Nachweis über die soziale Bedürftigkeit, Privathaushaltsbestätigung, aktueller Grundbuchauszug.
- Schritt 2: In einem nächsten Schritt wir Ihre Registrierung geprüft wurde. Erfolgt eine positive Bewertung durch die Landesförderungsstelle, wird eine Energieberatung in Koordination mit der jeweiligen Landesförderstelle durchgeführt. Dabei werden Sie in der Projektplanung, bei Angebotseinholungen sowie der Antragstellung unterstützt.
- Schritt 3: Die Antragstellung des konzeptionierten Projekts erfolgt wieder ausschließlich online. Dabei werden folgende Unterlagen benötigt: Energieberatungsprotokoll, Projektkostenaufstellung inkl. aller Angebote. Nach Prüfung der Unterlagen haben Sie für die Umsetzung Ihres Projektes sechs Monate Zeit.
Wenn Sie sich auch für die Förderung “Raus aus Öl und Gas” interessieren, lesen Sie hier mehr in unserem Beitrag. Diese unterstützt den Wechsel von einer Kohle-, Öl- oder Gasheizung auf ein klimafreundliches Heizsystem auf Bundesebene für private Haushalte mit bis zu 7.500 Euro Förderung.