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Novelle des Erneuerbaren Energie Gesetzes in Deutschland
Wien, 4 .August 2020
Ähnlich wie in Österreich soll auch in Deutschland der Ausbau der Erneuerbaren Energien durch eine Gesetzesnovelle beschleunigt werden. Der neue Gesetzesentwurf dient als grundlegende Novellierung des 2017 in Kraft getretenen EE-Gesetzes und soll zusätzlich die Akzeptanz von Bürgerseite erhöhen und auch die Produktion von grünem Wasserstoff beschleunigen. Es ist geplant, dass sich die Regierung in Deutschland am 23. September mit dem Gesetz befasst, am 1. Januar 2021 könnte es in Kraft treten.
Im EEG 2021 wird das Ziel verankert, dass der gesamte Strom in Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral wird. Dies gilt sowohl für den erzeugten als auch für den in Deutschland verbrauchten Strom. Die Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien sind teilweise noch ambitionierter als im Klimaschutzprogramm 2030 geregelt, um zusätzliche Sicherheit bei der Erreichung des 65-Prozent-Ausbauziels zu schaffen. Um den Windausbau an Land wieder anzukurbeln, können künftig auch weniger windstarke Standorte genutzt werden. Auch für Solaranlagen in der Freifläche wird die Gebietskulisse erweitert. Die Produktion von grünem Wasserstoff wird zudem von der EEG-Umlage befreit. Dabei wird sichergestellt, dass dadurch die EEG-Umlage nicht steigt. Es werden Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Finanzierung zur Verfügung gestellt. Zudem wird die Besondere Ausgleichsregelung weiterentwickelt, indem verhindert wird, dass Unternehmen aus der Besonderen Ausgleichsregelung herausfallen (z. B. durch eine niedrigere EEG-Umlage oder das Nichteinhalten der Schwellenwerte im Zuge der Corona-Krise).
Bürger:innen sowie Standortkommunen sollen künftig finanziell an den Erträgen neuer Windenergieanlagen beteiligt werden. Bei der Photovoltaik werden die Rahmenbedingungen für den sogenannten „Mieterstrom“ verbessert. Um eine verbesserte regionale Steuerung und damit eine erleichterte Integration in das Stromversorgungssystem und eine Reduzierung der Systemkosten sicherzustellen, werden künftig „Südquoten“ in den Ausschreibungen eingeführt (Südquote für Windenergieanlagen an Land in Höhe von 15 Prozent in den Jahren 2021 bis 2023 und 20 Prozent ab dem Jahr 2024; Südquote für Biomasseanlagen in Höhe von 50 Prozent). Für Photovoltaik-Dachanlagen und für hoch flexible Biomethananlagen im Süden Deutschlands werden neue Ausschreibungssegmente eingeführt, um Potenziale für zusätzliche Mengen zu heben und die Ausschreibungen bei den erneuerbaren Energien auszuweiten.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll künftig so weit wie möglich marktgetrieben voranschreiten. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen, deren 20-jähriger Vergütungszeitraum ab 2021 ausläuft, wird der Rechtsrahmen angepasst. Den Betreibern kleiner Anlagen, für die ein Weiterbetrieb in der Direktvermarktung unter Umständen derzeit unwirtschaftlich sein könnte, wird übergangsweise bis zu ihrer vollständigen Marktintegration durch dieses Gesetz eine Alternative zur Direktvermarktung geboten.
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