10. Mai 2022
EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher 2022
Der Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher erfolgt gemäß des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und soll den Umstieg auf Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher erleichtern. Dafür stehen 2022 insgesamt 240 Mio. Euro zur Verfügung.
Wer und was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuerrichtung von Photovolataik-Anlagen bzw. die Erweiterung einer bestehenden Anlage für die ersten 1.000 kWp. kWp steht für Kilowatt-Peak und wir in der Photovoltaik als Leistungsmaß verwendet. Kilowatt-Peak geben an, welche Höchstleistung in Kilowatt (kW) eine Photovoltaikanlage erbringen kann. Außerdem werden neue Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp) unterstützt. Die Förderung gilt für Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden und bereits über alle erforderlichen Genehmigungen zum Bau verfügen. Förderberechtigt sind natürliche oder juristische Personen. Förderstelle ist die OeMAG.
Wie funktioniert die Antragstellung?
“Sauber Heizen für Alle”
Mit der Initiative “Sauber Heizen für Alle” werden einkommensschwache Haushalte vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme unterstützt. Die Förderung wird vom Bund finanziert und steht allen Bundesländern offen.
Wer wird gefördert?
Einreichen können ausschließlich einkommensschwache Privatpersonen mit Ein- bzw. Zweifamilien- oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort. Als einkommensschwache Haushalte gelten Haushalte mit einem einem Monatseinkommen von netto bis zu 1.694 Euro (12x im Jahr, Einpersonenhaushalt). Als Bestätigung für die soziale Bedürftigkeit dient außerdem der Nachweis über den Bezug von Sozialhilfe, das Vorliegen einer GIS-Befreiungen oder andere Leistungen, wie beispielsweise die Wohnbeihilfe, auch wenn diese über die Einkommensgrenze hinausgehen.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch klimafreundliche Alternativen. Das gilt für den Ausstieg aus Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen. In erster Linie wird der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme gefördert. Es kann aber sein, dass diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben ist. Dann wird auch der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder Holzzentralheizung gefördert. Gefördert werden: Kosten für Material, Montage, Planung, Demontage, Entsorgung.
Wie funktioniert die Antragsstellung?
Wenn Sie sich auch für die Förderung “Raus aus Öl und Gas” interessieren, lesen Sie hier mehr in unserem Beitrag. Diese unterstützt den Wechsel von einer Kohle-, Öl- oder Gasheizung auf ein klimafreundliches Heizsystem auf Bundesebene für private Haushalte mit bis zu 7.500 Euro Förderung.