22. Dezember 2022
Fossile Heizsysteme sind schlecht für die Umwelt und die Geldbörse. Deshalb wurden die Fördertöpfe zur Unterstützung für Heizungs- und Warmwassermodernisierungen wieder aufgefüllt, wodurch die Heizungssanierung so attraktiv wie nie zuvor wird! Der Wechsel von einer Kohle-, Öl- oder Gasheizung auf ein klimafreundliches Heizsystem wird auf Bundesebene in privaten Haushalten mit bis zu 7.500 Euro Förderung unterstützt. Zudem sind für einkommensschwache Haushalte weitere 80 Millionen Euro vorgesehen. Und auch im mehrgeschossigen Wohnbau wird die thermische Sanierung gefördert – mit insgesamt 60 Millionen Euro. Aber welche Förderung steht Ihnen zu? Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Aktionen und Neuerungen für 2022.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die „raus aus Öl und Gas“-Förderung für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser richtet sich an (Mit)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder Mieter:innen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses. Im Rahmen von „raus aus Öl und Gas“ 2021/2022 kann pro neuem Heizungssystem nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Somit kann auch in einem Zweifamilienhaus bei Umstieg auf ein neues gemeinsames Heizungssystem nur ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Eine Förderung ist nur für Bestandsgebäude im Inland möglich. Es muss eine überwiegend private Nutzung der geförderten Heizung gewährleistet sein, d. h., die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr als 50 % des Gesamtgebäudes betragen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Die Heizungsanlage muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderungsaktion ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
Im Rahmen von „raus aus Öl und Gas“ wird der Ersatz eines fossilen durch ein klimafreundliches Heizungssystem gefördert. Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen und inkl. eventuell vorhandener Brennstofftanks ordnungsgemäß zu entsorgen. Ist eine Entsorgung der Brennstofftanks nicht möglich, so müssen diese jedenfalls entleert, gereinigt und verplombt werden. Die fachgerechte Entsorgung ist der Förderungsabwicklungsstelle auf Nachfrage nachzuweisen. Die Vorlage eines aktuellen Energieberatungsprotokolls des jeweiligen Bundeslandes, eines gültigen Energieausweises (max. 10 Jahre alt) vom Wohngebäude oder eines Gesamtsanierungskonzeptes ist notwendig.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Planungskosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt. Die maximale Förderungssumme ist abhängig von der förderungsfähigen Maßnahme:
Förderfähige Maßnahme | Max. Förderung |
Ersatz des fossilen Heizungssystems durch klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme oder Holzzentralheizung | 7.500,00 |
Ersatz des fossilen Heizungssystems durch Wärmepumpe (Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.) | 7.500,00 |
Zuschlag bei Ersatz des fossilen Heizungssystems durch hocheffiziente Nah-/Fernwärme im Ortskern in Erdgas-versorgten Gebieten | + 2.000,00 |
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit zusätzliche Landesförderungen zu beziehen. Wie sich diese zusammenstellen, finden nachfolgend:
Landesförderung Niederösterreich
Landesförderung Oberösterreich