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Wien, 10. März 2020
Im Rahmen der Eröffnung der Energiesparmesse Wels kündigte Frau Bundesministerin Gewessler die Fortführung des „Raus aus dem Öl“-Bonus an. Gemeinsam mit dem Budgetbeschluss am 18. März sollen die Details präsentiert werden, die laut der Ministerin auch rückwirkend gelten sollen. Dabei wird betont, dass die grüne Handschrift bei der Förderung sichtbar sein soll.
Seit 1. Jänner 2020 hat auch Deutschland neue Regeln für Förderungen zur Modernisierung von Heizsystemen. Österreichs Nachbar hat erkannt: Förderungen sind wesentliche Anreize für Konsumenten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick – und im Vergleich zum bisherigen Förderungssystem in Österreich.
Förderungen
Mit Jahreswechsel wurde eine erhöhte Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbaren Energien im Wärmemarkt eingeführt. Mithilfe dieser Förderung werden neue Heizungsanlagen, Wärmepumpen oder Solarkollektoranalagen mit bis zu 35 % der Kosten unterstützt. Gasbrennwertheizungen werden in Zukunft nur in Zusammenhang mit einer Modernisierung als Gas-Hybrid-Heizungen gefördert. Dabei wird die Einbindung einer Wärmerzeugung durch erneuerbare Energien bei bestehenden Anlagen mit 30 % gefördert. Wenn allerdings schon Speicher und Steuer- und Regelungstechnik vorhanden ist, wird die spätere Nachrüstung mit 20% unterstützt. Die maximale Förderung pro Wohneinheit bei Wohngebäuden in Deutschland beläuft sich auf anrechnungsfähige Kosten in Höhe von 50.000 Euro (brutto).
In Österreich wurde der Ersatz von fossilen Heizungssystems durch klimafreundliche Technologie mithilfe des „Raus aus dem Öl“-Bonus gefördert. Die Förderung inkl. Zuschläge beträgt max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten. Der Tausch des fossilen Heizungssystems betrifft sowohl Öl, Gas, Kohle, Strom als auch Allerbrenner.
Zusätzlich zu den Investitionskosten sind auch Planungskosten förderungsfähig und werden mit max. 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt. Außerdem gibt es eine max. Förderungsobergrenze je nach beantragter Sanierungsart (siehe „Informationsblatt zur Förderungsaktion 2019“).
Steuerliche Absetzbarkeit
Als Teil des Klimaschutzprogrammes wurde die steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung beschlossen. Dadurch kann über drei Jahre 20 % bzw. bis zu 40.000 Euro für Aufwendungen zur energetischen Modernisierung selbstgenutzter Wohngebäude von der Steuerschuld abgezogen werden. Zusätzlich dazu können die Kosten für Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung davon abweichend zu 50 % geltend gemacht werden.
In Österreich gibt es momentan noch keine Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer abzusetzen. Allerdings wird momentan eine öko-soziale Steuerreform angedacht, die eine Absetzbarkeit ermöglichen könnte. Die diesbezügliche Taskforce hat sich Ende Februar zum ersten Mal getroffen und wird in den nächsten Monaten konkrete Maßnahmen präsentieren.
Antrag
Der mögliche Zeitpunkt der Antragsstellung ist in beiden Ländern unterschiedlich gestaltet. Während in Österreich Maßnahmen gefördert werden, die vor Antragsstellung innerhalb einer Frist durchgeführt wurden, muss in Deutschland der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Der Vorhabenbeginn ist durch den Abschluss eines zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages gekennzeichnet.
Grundsätzlich ist sowohl in Österreich als auch in Deutschland eine Verbindung der Bundesförderung mit Landesförderungen möglich.
Öl-Heizungen
In der neuen deutschen Regelung werden ab 2020 keine Öl-Heizungen gefördert. Dazu wurde ein Verbot von Neu-Installationen ab 2026 beschlossen.
In Österreich ist ab 2021 kein Einsatz einer Öl-Heizung bei einem Heizungswechsel erlaubt. Zusätzlich dazu müssen ab 2025 alle Öl-Heizkessel ausgetauscht werden, die älter als 25 Jahre alt sind. Ab dem Jahr 2035 sind österreichweit Öl-Heizungen verboten.
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