Novelle des Erneuerbaren Energie Gesetzes in Deutschland

Novelle des Erneuerbaren Energie Gesetzes in Deutschland

Wien, 4 .August 2020

Ähnlich wie in Österreich soll auch in Deutschland der Ausbau der Erneuerbaren Energien durch eine Gesetzesnovelle beschleunigt werden. Der neue Gesetzesentwurf dient als grundlegende Novellierung des 2017 in Kraft getretenen EE-Gesetzes und soll zusätzlich die Akzeptanz von Bürgerseite erhöhen und auch die Produktion von grünem Wasserstoff beschleunigen. Es ist geplant, dass sich die Regierung in Deutschland am 23. September mit dem Gesetz befasst, am 1. Januar 2021 könnte es in Kraft treten.

Im EEG 2021 wird das Ziel verankert, dass der gesamte Strom in Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral wird. Dies gilt sowohl für den erzeugten als auch für den in Deutschland verbrauchten Strom. Die Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien sind teilweise noch ambitionierter als im Klimaschutzprogramm 2030 geregelt, um zusätzliche Sicherheit bei der Erreichung des 65-Prozent-Ausbauziels zu schaffen. Um den Windausbau an Land wieder anzukurbeln, können künftig auch weniger windstarke Standorte genutzt werden. Auch für Solaranlagen in der Freifläche wird die Gebietskulisse erweitert. Die Produktion von grünem Wasserstoff wird zudem von der EEG-Umlage befreit. Dabei wird sichergestellt, dass dadurch die EEG-Umlage nicht steigt. Es werden Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Finanzierung zur Verfügung gestellt. Zudem wird die Besondere Ausgleichsregelung weiterentwickelt, indem verhindert wird, dass Unternehmen aus der Besonderen Ausgleichsregelung herausfallen (z. B. durch eine niedrigere EEG-Umlage oder das Nichteinhalten der Schwellenwerte im Zuge der Corona-Krise).

Bürger:innen sowie Standortkommunen sollen künftig finanziell an den Erträgen neuer Windenergieanlagen beteiligt werden. Bei der Photovoltaik werden die Rahmenbedingungen für den sogenannten „Mieterstrom“ verbessert. Um eine verbesserte regionale Steuerung und damit eine erleichterte Integration in das Stromversorgungssystem und eine Reduzierung der Systemkosten sicherzustellen, werden künftig  „Südquoten“ in den Ausschreibungen eingeführt (Südquote für Windenergieanlagen an Land in Höhe von 15 Prozent in den Jahren 2021 bis 2023 und 20 Prozent ab dem Jahr 2024; Südquote für Biomasseanlagen in Höhe von 50 Prozent). Für Photovoltaik-Dachanlagen und für hoch flexible Biomethananlagen im Süden Deutschlands werden neue Ausschreibungssegmente eingeführt, um Potenziale für zusätzliche Mengen zu heben und die Ausschreibungen bei den erneuerbaren Energien auszuweiten.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll künftig so weit wie möglich marktgetrieben voranschreiten. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen, deren 20-jähriger Vergütungszeitraum ab 2021 ausläuft, wird der Rechtsrahmen angepasst. Den Betreibern kleiner Anlagen, für die ein Weiterbetrieb in der Direktvermarktung unter Umständen derzeit unwirtschaftlich sein könnte, wird übergangsweise bis zu ihrer vollständigen Marktintegration durch dieses Gesetz eine Alternative zur Direktvermarktung geboten.

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Erneuerbaren Ausbau-Gesetz vor Begutachtung

Erneuerbaren Ausbau-Gesetz vor Begutachtung

Wien, 4. September 2020

Das neue Gesetz soll Wasserkraft-Naturschutzkriterien enthalten und zwei verschiedene Formen von Energiegemeinschaften ermöglichen.

Das mit Spannung erwartete Erneuerbaren Ausbau-Gesetz (EAG) soll noch im September in Begutachtung gehen. Vorab wurden nun einige Eckpunkte der Nachfolgeregelung der Ökostromförderung bekannt. So soll das neue Gesetz Wasserkraft-Naturschutzkriterien enthalten und zwei verschiedene Formen von Energiegemeinschaften ermöglichen. Ursprünglich sollte das EAG von der letzten Regierung ausgearbeitet werden, durch die Neuwahl verzögerte sich die Begutachtung bis jetzt. Für das Gesetzesvorhaben ist zudem eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament notwendig.

Das EAG spielt eine wichtige Rolle bei den Regierungszielen zur Transformation der österreichischen Stromversorgung. Bis 2030 soll die Stromversorgung zu 100 % auf erneuerbaren Energien basieren, wobei es laut Klimaministerium (BMK) einer Mischung aus verschiedenen Energiequellen bedarf. Obwohl viele Details bislang unklar sind, setzt die Regierung auf die Einrichtung von Energiegemeinschaften. Jeder Haushalt soll daher ab 2021 seinen eigenen Strom oder seine Wärme selbst produzieren bzw. an Energiegemeinschaften weitervermitteln dürfen, wodurch Bürger:innen zu einem aktiven Teil der Energiewende werden. Dazu soll es zwei verschiedene Formen der Energiegemeinschaften geben.

Einerseits ermöglichen Erneuerbare Energie-Gemeinschaften die gemeinsame Nutzung von regional produzierter erneuerbarer Energie beispielsweise in einer Nachbarschaft oder Siedlung. Andererseits ermöglichen Bürgerenergiegemeinschaften die gemeinsame Nutzung von erneuerbaren Energien auf einem überregionalen Level. Dabei tritt ein neuer Marktakteur im Strommarkt auf, wenn sich mehrere Nutzer:innen zu einer rechnerischen Gemeinschaft zusammenschließen.
Sollte der Strombedarf der Energiegemeinschaft nicht ausreichen, kann sie auf das übergeordnete Netz zugreifen. Ziehen Bürger:innen in eine Nachbarschaft mit einer Energiegemeinschaft, sind sie nicht gezwungen, sich an ihr zu beteiligen.

 

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Interesse der Bevölkerung an Klimapolitik ungebrochen hoch

Interesse der Bevölkerung an Klimapolitik ungebrochen hoch

Wien, 4 September 2020

Eine gemeinsame Studie der Universität Klagenfurt, der WU Wien und anderen Unternehmen zeigt, dass das Bewusstsein für Klimapolitik in der Bevölkerung weiterhin anwächst. Obwohl durch die Corona-Krise andere Themen vor allem in der medialen Berichterstattung in den Hintergrund rückten, teilen 57 % der Befragten die Ansicht, dass der Klimawandel auch in Österreich zu spüren ist. Die Studie wird jährlich im Herbst durchgeführt – durch die aktuelle Situation wurde eine Befragung im Juni eingeschoben.

Die Studie zeigt, dass die Akzeptanz für erneuerbare Energie trotz der aktuellen Pandemie anhaltend hoch ist. Dies hat zur Folge, dass immer mehr Menschen klima- und energiepolitische Maßnahmen der Regierung fordern, da ihnen die Bemühungen vonseiten der Regierung zu gering sind. Allerdings verorten die Konsument:innen die Verantwortung nicht nur bei der Politik: Das Interesse an Elektromobilität und nachhaltigen Produkten zeigt, dass immer mehr auch die Konsument:innen ihre Anliegen selbst in die Hand nehmen.

An der Studie nahmen 1.000 Befragte im Alter von 18 bis 70 Jahren teil. Die Ergebnisse zeigen den erneut steigenden Stellenwert der Klimakrise im Vergleich zum Vorjahr. Beispielsweise stieg die Unterstützung für die Forderung, den Klimaschutz als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen, im Zeitraum zwischen den Befragungen um 6 % auf 59 % an. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Fragen nach einer Kerosinbesteuerung oder der Einführung von CO2-Zöllen. Auch die Ökologisierung des Steuersystems wurde von 57 % der Befragten begrüßt. Knapp die Hälfte der Befragten sieht in der Klimakrise eine vergleichsweise größere Gefahr für das Wohlergehen der Menschen in den nächsten zehn Jahren. Allerding stehen 83 % dem derzeitigen positiven Klimaeffekt, der durch die COVID-19-Einschränkungen herbeigeführt wurde, skeptisch gegenüber. Ohne wirksame Investitionen in den Klimaschutz ist für mehr als die Hälfte die nächste Krise programmiert.

 

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IEA fordert Beschleunigung der Klimabemühungen Österreichs

IEA fordert Beschleunigung der Klimabemühungen Österreichs

Wien, 2. Juni 2020

Die Internationale Energieagentur sieht vor allem in drei Bereichen Handlungsbedarf: Transport, Heizung und Strommarktdesign.

Die Internationale Energieagentur (IEA) fordert eine Beschleunigung der Energiewende in Österreich. Um die geplante Energieziele bis 2040 einzuhalten, müssen die Anstrengungen in allen Bereichen verstärkt werden, allen voran im Bereich des Transports und der Heizungen. Der wachsende Energieverbrauch in diesen Bereichen führte auch dazu, dass die CO2-Emissionen in Österreich in jüngerer Vergangenheit steigen statt sinken. Neben der Mahnung lobt die IEA allerdings die positiven Wertschöpfungseffekte durch die hohe Beteiligung von Unternehmen an der Energieforschung.

Die Internationale Energieagentur sieht vor allem in drei Bereichen Handlungsbedarf: Transport, Heizung und Strommarktdesign. Heizung und Transport sind für große Teile der CO2-Emissionen verantwortlich. Hierbei sprach der IEA-Generalsekretär auch den Förderungsdschungel an. Vor allem die Harmonisierung der unterschiedlichen Standards zwischen den Bundesländern sei ein wichtiges Ziel. Er sieht vor allem durch den veralteten Gebäudebestand großes Potenzial, um diesen energieeffizienter zu gestalten. Als Vorbild führt die IEA die Schweiz an. Dort können Energiesteuern zweckgebunden bspw. in Solaranlagen, Heizungsmodernisierungen oder Gebäudeisolierung wieder investiert werden. Ein weiterer Kritikpunkt der IEA ist das Dieselprivileg. Die Energieagentur schlägt in ihrem Bericht die Abschaffung des Dieselprivilegs vor bzw. die transparente Offenlegung der Energierechnung für Konsument*innen, damit sie in allen Bereichen sehen können, für wie viel CO2 ihr Lebensstil verantwortlich ist. Der dritte Bereich umfasst das Strommarktdesign. Um das Ziel den Anteil von erneuerbarer Elektrizität von bisher 77 % auf 100 % zu erhöhen, müsse Österreich auf ein flexibleres Stromsystem umstellen. Ein wichtiger Schritt hierbei ist ein entsprechender rechtlicher und politischer Rahmen.
Allerdings betont die IEA in ihrem Bericht auch die positiven Effekte der Investitionen in die öffentliche Energieforschung. Durch die durchschnittliche Förderung von 150 Millionen Euro jährlich ist Österreich im oberen Mittelfeld der Mitgliedsstaaten der IEA angelangt. Einen wichtigen Anteil daran haben die Wertschöpfungseffekte der Energieforschung. Für jeden öffentlichen Fördereuro wurden durchschnittlich 2,5 Euro zusätzlich von der Privatwirtschaft investiert.
Für alle Bemühung rund um die Energiewende fordert die IEA eine mehrjährige Finanzierung, um Planungssicherheit aufseiten der Fördernehmer zu schaffen.

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Gemeindepaket: Investitionen für den Klimaschutz

Gemeindepaket: Investitionen für den Klimaschutz

Wien, 2. Juni 2020

Die Vertreter der Bundesregierung, Städte und Gemeinden bei der Bekanntgabe des Gemeindepakets. Quelle: Dragan Tatic

Um auch auf Gemeinde-Ebene wirtschaftliche Anreize zu setzen, beschloss die Bundesregierung Ende Mai das Gemeindepaket. Dieser Zuschuss für Gemeinden soll Möglichkeiten für Klimaschutz, Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Lebensqualität geben.Das Paket umfasst 1 Milliarde Euro, um die Folgen von Corona abzufedern und die Regionen zu unterstützen. Durch diese Initiative der Bundesregierung werden vielfältige Klimaschutzprojekte wie bspw. die thermische Sanierung und die Errichtung von Photovoltaikanlagen gefördert.

Die Aufteilung des Pakets erfolgt nach einem Mischschlüssel aus Einwohnerzahl und abgestuftem Bevölkerungsschlüssel. Zusätzlich dazu sollen mindestens 20 % pro Gemeinde für Maßnahmen zum Klimaschutz verwendet werden. Die Gemeinden können aus dem Topf bis zu 50 Prozent der Projektkosten finanzieren; die maximalen Zuschüsse, die eine Gemeinde oder eine Stadt daraus ziehen kann, orientieren sich nach dem beim letzten Gemeindepaket 2017 festgelegten Schlüssel, dem die jeweiligen Einwohnerzahlen zugrunde liegen. Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 eingebracht werden.

Das Geld kann etwa in Kindergärten, Schulen, Senioreneinrichtungen oder Sportanlagen fließen. Auch für den öffentlichen Verkehr, Instandhaltungen und Sanierungen, den Breitbandausbau oder in Energieeinsparung und erneuerbare Energie sollen die Zuschüsse möglich werden. Auch hier sieht Bundesministerin Gewessler wichtige Maßnahmen, um durch Investitionen in den Klimaschutz die Konjunktur zu beleben. Teil dieser Maßnahmen sind auch Co-Working Spaces und Gemeinschaftsbüros mitten im Ort. Diese sollen eine Möglichkeit sein, um mitunter vom Ort aus zu arbeiten als eine Art „Home Office“ und sich somit das tägliche Pendeln zu ersparen. Auch von den Ländern und Gemeinden selbst gab es positive Rückmeldungen. Der aktuelle Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz Thomas Stelzer (ÖVP) sieht im Paket ein starkes Mittel gegen den Stillstand und betont, dass die Länder alleine diese Mittel gegen den Stillstand nicht aufbringen hätten können. Laut Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) soll die ökologische Komponente des Gemeindepakets auch die im Regierungsabkommen festgehaltene Ökologisierung weiter vorantreiben.

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Raus-aus-dem-Öl-Bonus ab sofort verfügbar

Raus-aus-dem-Öl-Bonus ab sofort verfügbar

Wien, 12. Mai 2020

Trotz Corona: Jetztist der beste Moment für Heizungsmodernisierung

Ab sofort kann der beliebte Raus-aus-dem-Öl Bonus des Bundes wieder beantragt werden, auch rückwirkend ab dem 1. Jänner 2020. Gemeinsam mit dem Ende der Heizperiode ist jetzt der beste Moment, das alte Heizsystem durch ein nachhaltiges und umweltschonendes zu ersetzen, denn: Unter Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen dürfen Installateure bereits wieder wie gewohnt arbeiten und montieren. Der Bonus macht vor, wie Klimapolitik beste Konjunkturpolitik sein kann.  

Der beliebte Modernisierungsbonus des Bundes ist zurück und kann ab sofort beantragt werden. Als Teil der kommenden Sanierungsoffensive, für die insgesamt rund 142,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen, sind ganze 100 Millionen Euro für die Heizungsmodernisierung reserviert – bis zu 5.000 Euro pro Antrag sind möglich. Mit der Förderung können bis zu 22.000 Heizungen getauscht werden. Die Förderung ist nicht nur ein richtungweisender Meilenstein zur Erreichung österreichischer Klimaziele, sondern auch eine nachhaltige Investition in Beschäftigung und Wirtschaft und entlastet österreichische Haushalte in der Krise.

Bis zu 11.000 Euro Heizungsförderung kombinieren

Da der Bundes-Bonus im vergangenen Jahr so schnell vergriffen war, haben viele Länder ihre eigenen Förderungen ausgebaut, was aktuell zu einer weitgefassten Förderlage führt. „Zurzeit herrscht ein idealer Sanierungsmoment, denn man kann Bundes- und Landesförderung kombinieren – da kann ein zeitweilig niedriger Ölpreis finanziell nicht mithalten“, so Andreas Rotter, Obmann des Zukunftsforum SHL und Innungsmeister der Salzburger Landesinnung Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik. Gemeinsam mit dem Raus-aus-dem-Öl-Bonus lassen sich in einigen Bundesländern allein für die Heizungserneuerung bis zu 11.000 Euro Fördermittel gewinnen. „Das ist gut für das Haushaltsbudget, gut für die Umwelt und letztendlich auch gut für Österreichs Wirtschaft“, ergänzt Rotter. 

Modernisierung statt Fernreise

Gerade in diesem Jahr, in dem teure Fernreisen situationsbedingt wohl ausbleiben müssen, liegt es nahe, das gesparte Geld ins Eigenheim zu investieren. „Österreicher stürmen noch immer die Baumärkte und verbessern die eigenen vier Wände – hier sollte nicht das Heizsystem vergessen werden“, so Martin Hagleitner, stellvertretender Obmann Zukunftsforum SHL und Vorstand von Austria Email. „Ein neues Heizsystem reduziert die Heizkosten um bis zu 45 Prozent und produziert bis zu 90 Prozent weniger CO2 – es ist also eine echte Zukunftsinvestition.“ Für eine unabhängige Beratung wendet man sich am besten direkt an den Fachmann. Unter www.meineheizung.at finden sich österreichische Installateurbetriebe, die sich auf die nachhaltige Heizungsmodernisierung spezialisiert haben und auch bei Förderungen mit Rat und Tat unterstützen. Förderanträge werden über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abgewickelt und können ab sofort wieder unter www.umweltfoerderung.at online eingereicht werden.

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Allianz für praxisnahen Klimaschutz und regionale Arbeitsplätze

Allianz für praxisnahen Klimaschutz und regionale Arbeitsplätze

Wien, 12. Mai 2020

Heizungsmodernisierungen ist ein wichtiger Baustein für Österreichs Konjunkturprogramm und führt zur Win-Win-Situation für Klimaschutz, Verbraucher, regionale Arbeitsplätze und Wirtschaft

Die Wärmewirtschaft und Bundesministerin Leonore Gewessler sind sich einig: Gerade jetzt ist die gezielte Förderung von Heizungsmodernisierungen ein wichtiger Baustein für das Konjunkturprogramm und führt zu einer Win-Win-Situation für Klimaschutz, Verbraucher und Beschäftigung. Die enormen pandemiebedingten Herausforderungen für Österreichs Wirtschaft und der damit einhergehende starke Anstieg der Arbeitslosigkeit erfordern dringend einen ressortübergreifenden Maßnahmenkatalog von Wirtschaft und Politik. Hierfür ist es maßgeblich, Investitionen in die richtige Richtung zu lenken und Fördersysteme zusammen mit den Bundesländern zukunftsfähig und rasch zu überarbeiten. 

Direkte Investitionen in die Heizungsmodernisierung beleben nicht nur Konjunktur und Steueraufkommen, sondern entlasten gleichzeitig Umwelt und Haushaltsbudget. „Praxisnaher und leistbarer Klimaschutz ist das wirksamste Mittel gegen die steigende Arbeitslosigkeit, aber auch zum Schutz unserer Lebensräume“, so Martin Hagleitner, Vorstand des Zukunftsforum SHL und Vorstand von Austria Email. „Aus diesem Grund müssen Verbraucherinnen und Verbraucher optimal unterstützt und entlastet werden“, bestätigt Leonore Gewessler in einem Online-Gespräch mit dem Zukunftsforum SHL und bekräftigt die Notwendigkeit einer lebensnahen Umsetzung. Das türkis-grüne Regierungsprogramm sieht u. a. die Neugestaltung des Fördersystems in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern vor. Als Bindeglied zwischen Politik und Verbraucher empfiehlt das Zukunftsforum SHL einen nachhaltigen Mix aus unbürokratischen Anreizen, der zur Lebenssituation der Österreicher passt, flankiert von angemessenen Geboten und integralen Maßnahmen. 

9-Punkte-Plan der Wärmewirtschaft 

Stellvertretend für die Wärmewirtschaft konzipierte das Forum gemeinsam mit sechs weiteren Verbänden einen konkreten 9-Punkte-Plan mit Fokus auf Umsetzung und Leistbarkeit: Förderungen sollten modular (d.h. nicht an andere Sanierungsmaßnahmen gebunden), unbürokratisch und vor allem österreichweit einheitlich und konstant zu beantragen sein. Zudem sollten die Förderungen ergebnisorientiert im Sinne einer CO2- Senkung strukturiert sein, anstatt den Verbraucher an einen bestimmten Energieträger zu binden. Die Neuauflage des Raus-aus-dem-Öl-Bonus, der in Kürze wieder verfügbar sein wird, ist bereits ein wegweisender Schritt in die richtige Richtung. Die Berücksichtigung und unkomplizierte Absetzbarkeit nachhaltiger Heizinvestitionen bei der kommenden Steuerreform wäre ein zweiter logischer Schritt. Um die Förderungen bestmöglich an die Lebenssituation der Verbraucher anpassen zu können, braucht es zudem handfeste Daten zur Sanierungslage in Österreich in Form einer bundesweiten Datenbank.

Fachkräftemangel maßgeblich

Eine weitere wichtige Säule im geplanten Konjunkturprogramm spielt außerdem der Fachkräftemangel – schließlich braucht es genug Installateure, die das Maßnahmenpaket auch umsetzen können. Bundesministerin Gewessler unterstreicht die Wichtigkeit einer Aus- und Weiterbildungsoffensive im Bereich der Installateurberufe. „Handwerksberufe sind Jobs mit Zukunft und hier werden wir in der Zukunft viele Fachkräfte benötigen“, so die Ministerin.

Schulterschluss von Wirtschaft und Politik

Gerade jetzt in Zeiten der Krise, steigender Arbeitslosigkeit und Unsicherheit übernimmt das Zukunftsforum SHL eine wichtige Kommunikationsfunktion. Während Leonore Gewessler die Übereinstimmung zahlreicher Positionen und Forderungen des Zukunftsforum SHL mit dem Regierungsprogramm betont, sei es besonders der Schulterschluss von Politik und Wärmewirtschaft, der jetzt gefordert ist: „Nur wenn wir alle an einem Strang ziehen, also Bund, Länder, Gemeinden und Wirtschaft, können wir für die nächsten Jahre eine nachhaltige und erfolgreiche Klima- und Wirtschaftspolitik etablieren“, so Gewessler und zeigt sich offen für den weiteren Dialog bzgl. praxisnaher Rahmenbedingungen, die Heizungsmodernisierung für Unternehmen wie Verbraucher berechenbar und leistbar machen. Besonders jetzt in Zeiten der Krise, steigender Arbeitslosigkeit und Unsicherheit übernimmt das Zukunftsforum SHL eine wichtige Kommunikationsfunktion. Andreas Rotter, Obmann des Zukunftsforum SHL und Innungsmeister der Salzburger Landesinnung Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik stimmt hier zu und betont mit Bezug auf die aktuelle Situation in der CoronaKrise: „Wir müssen jetzt zusammenhalten. Wir haben bereits grünes Licht für Montagen – bei entsprechenden Schutzmaßnahmen. Bringen wir die Wirtschaft wieder in Fahrt!“

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Bauordnung Wien

Bauordnung Wien

Wien, 12. Mai 2020

Die wichtigsten Änderungen der Bauordnungsnovelle betreffen die Installierung von Solaranlagen.

Nach der Änderung der Tiroler Bauordnung steht nun die nächste Landes-Bauordnung vor einer Adaptierung. Die Wiener Stadtregierung präsentierte Ende April die Bauordnungsnovelle, die nun in Begutachtung gehen soll. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Installierung von Solaranlagen. Nach Inkrafttreten der Novelle muss jede neugebaute Immobilie, egal ob Wohnbauten oder Gewerbebauten, verpflichtend mit einer Solaranlage ausgestattet sein. Zusätzlich wird der Fachbereich für Stadtplanung und Stadtgestaltung um Klimaschutz- bzw. Energieexpert*innen ergänzt.

Nachdem bereits 2014 eine Verpflichtung für die Installation von Solarzellen auf Gewerbeimmobilien veranlasst wurde, wird diese nun auch auf Bildungsbauten und Wohngebäude ausgeweitet. Ein- und Zweifamilienhäuser sind allerdings von dieser Maßnahme ausgenommen. Sollte es für Neubauten aus verschiedenen rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, Solarzellen zu installieren, müssen Ersatzflächen gefunden und angeboten werden, um der Verpflichtung nachkommen zu können. 

Konkret soll für Wohnbauten künftig laut Entwurf gelten: Eine PV-Anlage mit einer Mindestleistung von 1 kWp (Kilowatt Peak) pro charakteristischer Länge des Gebäudes und für je 300 m² konditionierter Bruttogrundfläche ist Pflicht (bei Gewerbebauten ist mindestens 1 kWp für je 100 m² Bruttogrundfläche vorgeschrieben). Die Umsetzung soll mithilfe von Förderanreizungen erleichtert werden. Zusätzlich werden die zu berücksichtigen Ziele rund um die Änderung von Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen erweitert. Die ergänzten Maßnahmen sollen dem Klimawandel entgegenwirken, Regenwassermanagement ergänzen und einen verstärkten Einsatz von Kreislaufwirtschaft forcieren. 

Zusätzlich zu diesen Plänen soll durch die Novelle die Digitalisierung in der Branche vorangetrieben werden. Zukünftig sollen Schritte wie die die Erstattung der Bauanzeige, das Ansuchen um Baubewilligung, die Anzeige des Baubeginns oder die Meldung der Fertigstellung elektronisch abgewickelt werden können.

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Der Öl-Preis und Österreichs Abhängigkeit von fossilen Energien

Der Öl-Preis und Österreichs Abhängigkeit von fossilen Energien

Wien, 12 Mai 2020

Der niedrige Ölpreis entsteht momentan aus der Kluft zwischen Angebot und Nachfrage.

Ein Drittel des Jahres deckt Österreich seinen Energieverbrauch mit erneuerbaren Energien – in einer fiktiven Rechnung. Seit dem 2. Mai basiert das tägliche Leben hingegen auf Kohle, Öl und Erdgas. Dieses Ereignis nahm die Österreichische Energieagentur zum Anlass, um den Tag der Abhängigkeit von Öl, Kohle und Erdgas auszurufen. Dieses Ereignis findet in einer Zeit statt, wo Öl so billig ist wie nie. Die Corona-Krise und das späte Handeln der Erdöl-Mächte führten dazu, dass Käufer*innen kurzfristig bei der Abnahme von Öl sogar Geld erhielt.

In Österreich lag der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2018 bei 33,4 %. Daher basiert das tägliche Leben für 122 Tage auf natürlichen Ressourcen wie Wasser, Sonne, Wind, Wald und Erdwärme. Um die langfristigen Klimaziele der österreichischen Regierung, aber auch des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, muss das Leben der Österreicher*innen zu 100 % auf erneuerbaren Energien basieren. Im Bereich der Raumwärme, der immerhin für 10 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, wird erst zu 34 % die Kraft der Natur genützt. Das Ende der Ölheizung ist im aktuellen Regierungsprogramm mit dem Jahr 2035 datiert, bis dahin soll es keine der derzeit noch rund 600.000 heimischen Ölkessel mehr geben. Laut einem Experten würde der Komplett-Umstieg auf erneuerbare Energien ein Investitionsvolumen von etwa 11,3 Milliarden Euro bedeuten. Damit würde man rund 30 % geringeren Energieverbrauch, 40 % niedrigere Heizkosten und fast 100 % weniger CO2 erreichen.

Durch den niedrigen Erdölpreis sind allerdings Verbraucher*innen versucht, den Austausch des Öl-Kessels um ein Jahr zu verschieben. Der niedrige Ölpreis entsteht momentan aus der Kluft zwischen Angebot und Nachfrage. Die aktuelle Krise beeinflusst die US-Wirtschaft und der Bedarf an dem Rohstoff sinkt momentan dadurch deutlich Andererseits handelt es sich auch um ein spezielles Phänomen, bedingt durch den am Dienstag verfallenden Terminkontrakt auf US-Öl. Bei solchen Verträgen verpflichtet sich der Verkäufer, eine Menge Öl zu einem festen Preis und Termin zu liefern. Doch Verwendung für den Rohstoff haben viele am Finanzmarkt gar nicht, sie spekulieren nur auf Preisschwankungen – und mussten zum Kontraktende diesmal teuer dafür bezahlen. Der niedrige Rohstoffpreis wirkt sich auch auf die Beschäftigten in diesem Sektor aus.. Bereits vor dem gestrigen Absturz wurde die US-Ölindustrie durch die niedrigen Preise schwer belastet. Im März waren bereits rund 51.000 Arbeitsplätze im Ölsektor verloren gegangen – das entspricht circa neun Prozent der Stellen.

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Hat Corona langfristige Auswirkungen auf das Klima?

Corona und das Klima

Wien, 7. April 2020

Die Corona-Maßnahmen führen zu einer Einschränkung des Tourismus, es ist weniger Verkehr auf den Straßen und in der Luft und der Energieverbrauch sinkt.

Nachdem zum Ende des vergangenen Jahrs vor allem die Bemühungen rund um den Europäischen Green Deal im Vordergrund standen, dominiert die Corona-Krise in den letzten Wochen das Geschehen. Die Auswirkungen des Virus machen allerdings auch nicht vor der Natur halt. Die staatlichen Maßnahmen führen zu einer Einschränkung des Tourismus, es ist weniger Verkehr auf den Straßen und in der Luft und der Energieverbrauch sinkt. Untersuchungen zeigen dabei auf, wie die Natur davon profitiert und welche Vorsicht geboten ist.

Klares Wasser in Venedig, Delfine vor Triest und Vogelzwitschern auf normalerweise viel befahrenen Straßen in Großstädten – die Entschleunigung durch die Corona-Maßnahmen zeigt auch in der Natur Effekte. Durch die Einschränkung des öffentlichen Lebens wurde auch der Energiebedarf gesenkt. Zurzeit braucht Wien untertags bis zu 20 Prozent weniger Energie, auf 24-Stunden-Basis liegt der Bedarf rund 10 bis 15 Prozent niedriger. Da die Menschen allerdings mehr Zeit daheim verbringen, verbrauchen sie mehr Energie in ihren privaten Haushalten. Neben dem sinkenden Energieverbrauch verringert sich auch die Luftverschmutzung in den europäischen Großstädten.

Trotz der aktuellen Entwicklungen messen Experten der Pandemie nur geringe Auswirkungen auf das Klima bei. Die Maßnahmen sind kurzfristig zur Bekämpfung des Virus eingeführt worden und sobald die Weltwirtschaft wieder hochgefahren wird, kehren der Tourismus, die Autos und andere negative Auswirkungen auf das Klima zurück.

Welche Auswirkungen hat die Pandemie allerdings auf die ambitionierten EU-Pläne? Der Green Deal ist das Vorzeigeprojekt der neuen Kommission, wodurch Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent werden soll. Dafür sind Investitionen in Millardenhöhe notwendig, von denen mehr als die Hälfte aus der Privatwirtschaft kommen soll. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage vieler Mitgliedstaaten und der sich anbahnenden Wirtschaftskrise, steht hinter den Plänen der Kommission ein Fragezeichen. Bereits skeptische Stimmen von Ländern wie Polen und Tschechien werden wieder lauter und die Vorlage der Lebensmittelversorgungs- und Biodiversitätsstrategie wurde bis auf Weiteres verschoben.

Trotz der aktuellen Entwicklungen und dem Fokus auf die Auswirkungen der Krise auf die Gesundheit der Menschen und die Wirtschaft, versichert Vizekommissionschef Frans Timmermans, dass der Green Deal nicht aufgeweicht werden solle. Nachdem die Pandemie erfolgreich bekämpft wurden, müsse die EU entschlossener denn je sein, die Menschen und den Planeten zu schützen und die Natur um uns herum zu genießen.

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